Minières III
Arbeit im Grubenbetrieb
Die Belegschaft :
- der Hauer (Mineur) : Er war für alle Abbauarbeiten zuständig : bohren, sprengen, verbauen usw
- der Schlepper (Rouleur): Er lud und schleppte die Förderwagen und ging dem Hauer zur Hand
- der « Déboiseur » (Holzraiber). Er baute das Holz in den leergeräumten Stollen ab.
- der Verbauer oder Bahnleger (Poseur) : Er war für die Bahnanlagen verantwortlich
- der Pferdetreiber (Schaartjen : fr charreteur) und später der Lokführer und Ankuppler:
Sie sorgten für den Transport der abgebauten Erze.
- der Schmied und der Wagner : Sie waren für den Unterhalt der Anlage zuständig.
Später kamen noch Elektriker, Mechaniker usw hinzu.

Das Aufsichtspersonal :
- Der Steiger (Porion) : Er beaufsichtigte die Arbeiten in einem Revier. Er musste die Bergschule
in Esch absolvieren.
- Der Obersteiger : Er leitete mehrere Reviere.
- Der Betriebsführer. Er war für den ganzen Grubenbetrieb zuständig.
- Der Markscheider : (Geometer). Er besorgte alle Ausmassarbeiten.
Er hatte ebenfalls die Bergschule absolviert.
- Der Grubeningénieur : Er hatte die Aufsicht über mehrere Grubenbetriebe.
Er konnte zum Oberingénieur und zum Grubendirektor aufsteigen.
- Der Grubenbesitzer (Minnenhär) : Er besass die Konzessionsrechte.
- Der « tâcheron fr. -à qui le propriétaire cède sa tâche- » (früher) war ein Unternehmer,
der das Erz für den Besitzer abbaute und die Hauer pro geförderte Tonne bezahlte.
Die Auszahlung erfolgte in Wirtshäusern, was 1895 verboten wurde. Der « tâcheron » fungierte auch oft als Wirt und Gemischtwarenhändler. Er verkaufte den Bergleuten die benötigte Arbeitskleidung und das Handwerkszeug. Er bezahlte einen Pachtzins an den Besitzer. Man nannte das « auf Toccage » arbeiten.
Der Bergmann war quasi gezwungen, beim « Tâcheron », oder im « Economat » (Lasauvage ) Lebensmittel und Kleider einzukaufen. Und zwar « op d’Buch » das heisst, es wurde angeschrieben und die geschuldete Summe wurde vom Lohn abgezogen.
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Arbeitsbedingungen und Lohn.
Der Hauer sprengte meistens abends bei Schichtschluss. Am nächsten Morgen hatte der Pulverdampf sich verzogen und er konnte mit seinem Schlepper abbauen. War ein « Buggi » gefüllt, so hängte er seinen « Stong » daran. Der Buggi wurde abgewogen, die Qualität begutachtet und der « Equipe » wurde der Lohn gutgeschrieben. Ehe der Hauer jedoch mit seinen Gesellen teilen konnte, musste er seine Kosten abziehen. Er musste nämlich den Sprengstoff, die Sprengkaspeln, die Holzpfeiler zum Abstützen des Stollens, das Karbid für die Grubenlampen, Pressluftbohrer, Pickeln und Stangen Aexte, Hämmer aus eigener Tasche bezahlen. Besonders gefährlich wurde es, wenn er dann am Holz sparte. War ein Schuss falsch gesetzt, so kam das teuer zu stehen.

Seinen « Kuuschtesak » befestigte er an einem Seil an der Decke, damit die Ratten ihn nicht erreichten. Anfangs musste er sich zu Hause waschen. Später wurden « Waschkauen » und Umkleideräume ausserhalb der Grube geschaffen, so dass der Bergmann sauber nach Hause gehen konnte.
Abends durfte er ein Stück Abfallholz (« eng Klatz Holz ») mit nach Hause nehmen zur Feuerung des Ofens. Den Rest aus dem « Kuuschtesak » räumten die Kinder aus. Das war ihr « Huesebrout »
Durch Gesetz vom 15. Juli 1936 wurde endlich der Lohn des Grubenarbeiters per Kollektivvertrag festgelegt.
Nach dem zweiten Weltkrieg konnten die Arbeitsbedingungen und der Lohn des Bergmanns dank des massiven Einsatzes der Gewerkschaften weitgehend verbessert werden. Neue Maschinen erleichterten ihm die Arbeit (und erhöhten den Gewinn der Besitzer). Der Bergmann zählte nun zu den am besten verdienenden Arbeitern des Landes. Viele Bauern und Handwerker gaben ihre kleinen Betriebe auf und suchten eine Beschäftigung im Bergbau oder auf der Hütte.








