Minières I
Als man die "rote Erde" noch zu Geld machte
Am 6. Juli 2010 wurde der restaurierte Eingang der früheren Mine "Grôven" in der Nähe der rue de Hussigny eingeweiht. Der CIGL (Centre d’Initiative et de Gestion Locales) ist mit Hilfe der Gemeindeverwaltung dabei, hier eine Art Dokumentationszentrum über den früheren Untertagebau in Differdingen zu schaffen. Wir wollen in den nächsten Beiträgen der "Geschichtskëscht" auf die Eisenerzförderung in Differdingen eingehen, die ihr Ende am ersten Dezember 1981 fand, als die letzte Grube im Land, nämlich der Differdinger "Thillebierg" definitiv geschlossen wurde.
Die Grube "Grôven", welche nicht weit entfernt vom Thillenberg liegt, stellte den Betrieb allerdings bereits im November 1957 ein.
Vom hochprozentigen Wiesen-und Bohnenerz zum armen Minettegestein
Das Bohnerz wurde bereits seit 1623 im Lasauvager Hütten-und Hammerwek verarbeitet. Die Bauern sammelten die Eisenknollen auf den Aeckern und Wiesen oder gruben Trichter in die Erde, wo es sich ansammelte. Man kann es heute noch finden, wenn man bespielsweise vom Spielplatz in Niederkorn oben in der rue de Longwy über das Feld parallell zur Straße Richtung "Roudenhaff" wandert. Es war bis zu 75% eisenhaltig. Verhüttet wurde es mit Hilfe von Holzkohle, welche in den angrenzenden Wäldern gewonnen wurde mit dem Resultat, dass sich die Wälder um Lasauvage auf beängstigende Weise lichteten. Das augegrabene Bohnerz war natürlich lehmverschmiert und mußte gewaschen werden. Das geschah in Erzwäschereien, wo der Lehm sich in grossen Bottichen absetzte. Eine solche Erzwäscherei gab es beispielsweise in Niederkorn oben in der “Hiel“. Das herabfliessende Lehmwasser verschmutzte alles Darunterliegende zum Leidwesen des Müllers Werner, dessen Bach regelmässig verstopfte.
So um 1842 fand man heraus, dass der rote "Backofenstein" im Süden des Landes eisenhaltig war, allerdings höchstens zu 20 - 30%. Daher auch der Name “Minette” d.h. “kleines“, also minderwertiges Erz. Dieses “oolithische Erz” war stark phosphorhaltig, wodurch nur ein brüchiges Eisen daraus gewonnen werden konnte. Durch das Thomasverfahren konnte später der Phosphor gebunden werden. Unsere “Minette”-Erdschicht ist ein Teil des großen länderübergreifenden Erzbassins. Frankreich besitzt davon 96.000 ha. Luxemburg 3.740 ha und Belgien 260 ha. Der Vorteil dieses armen Gesteins war jedoch auch, dass es in grossen Mengen vorhanden war und daher eine groß angelegte Ausbeute erlaubte. Darüber hinaus konnte durch die Zugehörigkeit Luxemburgs zum deutschen Zollverein Eisen und Eisenerz im Ausland verkauft werden und die Kohle, die es hier nicht gab eingeführt werden.
Der Streit um die Konzessionen.
Bei der Ausbeutung stellte sich natürlich die Besitzerfrage, denn es ging ja um viel Geld. Wie tief reicht der Besitz einer Erdparzelle? Der Staat fand darauf eine Antwort in Form der Konzessionsgesetze. Am 15. März 1870 stimmte die Kammer der Abgeordneten das Gesetz, das noch für etliche Unruhe in Differdingen sorgen sollte: Im Kanton Esch wurden die Erzfelder in Gelände rechts der Alzette und Gelände links der Alzette aufgeteilt. Rechts der Alzette vergab der Staat Konzessionen, wenn die obere Deckschicht 6 Meter übertraf, links der Alzette, wenn die Deckschicht (Abraumschicht) eine Höhe von 24 Metern übertraf, was für Differdingen der Fall war. Bei weniger, als 6 respektiv 24 Metern konnte der Landbesitzer selber die Ausbeutung unter-oder oberirdisch übernehmen, das heißt das Gelände war konzessionsfrei. Der Staat vergab die Konzessionen selbstverständlich gegen Bezahlung. Den Eisenbahngesellschaften überließ er an die 700 ha Konzessionen, welche diese weiter vergaben und so die benötigten finanziellen Mittel zum Bau der Linien erhielten, was wiederum dem Bergbau zugute kam. Fahrgäste der Eisenbahnlinie Petingen – Esch (früher Prinz Heinrich) wundern sich immer wieder darüber, dass die Linie zwischen Differdingen und Belval einen grossen Bogen am Berghang entlang macht, anstatt geradewegs Richtung Esch zu führen. Beim Bau dieser Strecke ging es weniger um die Fahrgäste, sondern eher um die abgebaute “Minette” an den Berghängen. Gesetzlich wurde festgelegt, dass das Erz im Land verhüttet werden soll, was zum Bau der vielen Schmelzen im Süden führte.
Streit gab es mit der Gemeinde Differdingen und anderen Privateigentümern über die Auslegung des Konzessionsgesetzes. Es kam nämlich darauf an, von welcher tiefbaufähigen Schicht man ausging, um die 24 Meter zu bestimmen. Bei der Auslegung der Gemeinde wäre man auf eine Fläche von 515 ha freies Gelände gekommen und 698 ha konzessionspflichtiges Gelände. Nach Auslegung des Staates blieben jedoch nur 234 ha freies Gelände für Gemeinde und Privatbesitzer und 979,5 ha für den Staat. Gemeinde und Privatbesitzer würden also 281 ha verlieren. Die jahrelangen Prozesse verlor die Gemeinde. Dass der Staat ohne Einwilligung der Besitzer über das konzessionsfähige Gelände verfügen durfte, löste einen Sturm der Entrüstung in Differdingen aus. Allerdings musste der Ausbeuter eine Entschädigung an den Besitzer des darüber liegenden Geländes bezahlen (Goergen-Jacoby). Durch Gesetz vom 12. Juni 1874 (Art. 3)wurde die Entschädigung auf 5% des Ertrages des Staates festgesetzt.









